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Einbruchmeldetechnik

Sicherheitstechnik

Überwachungsmaßnahmen

Einbruchmeldeanlagen müssen so konzipiert sein, dass Einbrüche und Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und weitergemeldet werden können.

Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen ist der jeweilige Gefährdungsgrad, bauliche Schwachstellen und besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Der Gefährdungsgrad ist abgängig von:

Dabei können verschiedene Überwachungsarten zum Einsatz kommen:

  • Außenhautüberwachung
  • Fallenüberwachung
  • Objektüberwachung
  • Freilandüberwachung

Örtliche Alarmierung:

Die örtliche Alarmierung erfolgt mit zwei akustischen und einem optischen Signalgeber. Eine  Sichtverbindung darf zwischen den Signalgebern nicht bestehen.