Einbruchmeldetechnik
Sicherheitstechnik
Überwachungsmaßnahmen
Einbruchmeldeanlagen müssen so konzipiert sein, dass Einbrüche und Einbruchsversuche möglichst frühzeitig erkannt und weitergemeldet werden können.
Bei der Festlegung der Überwachungsmaßnahmen ist der jeweilige Gefährdungsgrad, bauliche Schwachstellen und besonders gefährdete Einstiegsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Der Gefährdungsgrad ist abgängig von:
- Lage (Wohn.- oder Gewerbegebiet)
- Nachbarschaft
- Zugänglichkeit/Überschaubarkeit
- Art und Bauweise
- Anwesenheit der Bewohner und Anlieger
Dabei können verschiedene Überwachungsarten zum Einsatz kommen:
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Örtliche Alarmierung:
Die örtliche Alarmierung erfolgt mit zwei akustischen und einem optischen Signalgeber. Eine Sichtverbindung darf zwischen den Signalgebern nicht bestehen.